Hochzeit – mit System zum Ziel

von Dr. Hans Reiner Preuß

Freitag, 26.02.2016

Hochzeit
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Eine kirchliche Trauung wirft oft Fragen auf?

Mutter und Schwiegermutter wissen meist ziemlich genau, wie so eine Hochzeit vonstatten gehen soll. Und die beiden, die heiraten wollen? Immer mehr Brautpaare machen sich auf Hochzeitsmessen kundig.

Meist haben auch die Kirchen einen Stand auf diesen Messen. Sie beantworten Fragen rund um die kirchliche Trauung und geben Tipps und Anregungen für die Gestaltung.

Immer wieder wird gefragt:

Kann man auch in einer Kirche heiraten, zu der man nicht als Gemeindemitglied gehört und den Pfarrer oder die Pfarrerin auswählen?

Hier die Antwort:

Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer oder die Pfarrerin des Pfarrbezirks, zu dem einer der Partner gehört. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer oder die Pfarrerin wenden, der an der gewünschten Kirche Dienst tut. Soll nicht der Ortspfarrer die Trauung durchführen, sondern ein anderer, z. B. ein befreundeter Pfarrer, so muss der zuständige Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin ein Einverständnis abgeben (Dimissoriale).

Alle häufig gestellten Fragen und die dazugehörigen Antworten hat die Evangelische Kirche von Westfalen auf ihrer Internetseite zusammengestellt. Darüber hinaus bietet sie einen Infoservice an.

Hier geht es zur Internetseite.

Freitag, 26.02.2016