Eine liebe Freundin von mir wollte auch unbedingt zu einem Konzert ihrer Lieblingsband. Sie kann nur mit großer Kraftanstrengung laufen, dann stützt sie sich immer auf einen Stock. Deshalb ist ein Rollstuhl ihr treuer Begleiter. In ihrem Schwerbehindertenausweis steht ein „G“, dieser Buchstabe bedeutet: Der Mensch ist in seiner Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt. Gerade kämpft sie darum, dass in ihrem Ausweis auch „aG“ eingetragen wird. Die Buchstaben „aG“ bedeuten außergewöhnliche Gehbehinderung.
Meine Freundin hoffte auf der Internetseite des Ticketvertreibers eine Karte zu bekommen. Mit ein paar Klicks hätte sie sogar eine Karte kaufen können. Aber: Rollstuhlfahrer:innen werden dazu aufgefordert das Call-Center telefonisch zu kontaktieren. Also ruft sie dort an. Sie kann aber auch dort nicht direkt ein Ticket buchen, sondern gibt nur sehr viele Daten von sich an. Dann muss sie warten, denn der Ticketvertreiber muss erst beim Veranstalter nachfragen, wie es mit den Rollstuhlplätzen aussieht.
Über eine Woche vergeht, endlich erhält sie einen Anruf: Sie kann das Konzert mit Rollstuhl besuchen. Allerdings: Sie soll zum Konzert bitte Unterlagen mitbringen, die ihren Antrag auf das „aG“, die außergewöhnliche Gehbehinderung, dokumentieren.
Mittlerweile hat meine Freundin das Ticket zugeschickt bekommen. Freuen kann sie sich nicht. Sie sagt: „Man fühlt sich wie ein Bittsteller für etwas Normales, das ist ein diskriminierendes Verfahren“.
Teilhabe am Leben wird Menschen mit Behinderung immer noch schwer gemacht. Hier muss sich dringend noch sehr viel ändern!
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